Strafrecht

Als Strafverteidigerin biete ich Ihnen professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung.

 

Kompetent berate und vertrete ich Sie im Strafrecht bezüglich Abhäsionsverfahren, Betäubungsmittelverstoß, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Jugendstrafrecht, Nebenklage, Strafbefehl und den weiteren Rechtsgebieten im Strafrecht.

Im Falle einer Nebenklage

Sie wurden Opfer einer Straftat?

Lassen Sie sich durch einen professionellen Anwalt vertreten und beraten. Im Zuge einer Nebenklage erhalten Sie die Möglichkeit, als Beteiligter aktiv am Strafprozess teilzunehmen.

Als Prozessbeteiligter und Nebenkläger haben Sie weitreichende Rechte, wie zum Beispiel:

  • Das Recht auf Einsicht in Akten

  • Das Recht, Zeugen zu befragen

  • Das Recht, Beweisanträge zu stellen

  • Das Recht, Sachverständige herbeizuziehen

Im Gegensatz zu Zeugen haben Sie als Nebenkläger die Möglichkeit aktiv am Strafprozess mitzuwirken.

Damit Sie bei einer Nebenklage die Ihnen zustehenden Rechte erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wir beraten und vertreten Sie – das komplexe Gebiet der Nebenklage

Gerne beraten wir Sie, ob bei Ihrem konkreten Fall eine Nebenklage möglich ist. Denn nicht bei allen Delikten steht es den Opfern oder Angehörigen zu, eine Nebenklage zu veranlassen.

 

Damit Sie Ihre eigenen Interessen im Strafprozess durchsetzen können, sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt an Ihre Seite holen. Lassen Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten nicht ungenutzt – wir helfen Ihnen durch das komplexe Gebiet der Nebenklage.

 

Wir setzen alles daran, Ihr Recht als Geschädigter bei Verkehrsunfällen oder als Opfer von Strafdelikten zu erwirken.

Was ist eine Nebenklage?

Sie haben Fragen zu der Nebenklage?

Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten aufgeführt.

Sprechen Sie uns einfach an!

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage gibt bei bestimmten Strafdelikten den Opfern und Geschädigten die Möglichkeit auf das Strafverfahren einzuwirken und aktiv teilzunehmen.

Welche Rechte stehen mir als Nebenkläger zu?

Als Nebenkläger stehen Ihnen weitreichende Rechte zu, zum Beispiel: Fragerechte, Beweisantragsrechte, Akteneinsichtsrechte und viele weitere. Ihre Rechte können Sie unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben.